Gewinne Aus Lotterien Und Anderen Geldspielen

1. Ab Steuerperiode 2019

Ab der Steuerperiode 2019 werden Gewinne aus Lotterien und anderen Geldspielen im Kanton Luzern gemäß neuen steuerlichen Regelungen behandelt. Diese Änderungen betreffen sowohl die Art und Weise der Besteuerung als auch die Anforderungen an die Deklaration. Die Anpassungen zielen darauf ab, die Besteuerung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Die steuerpflichtigen Gewinne unterliegen einer speziellen Behandlung, die es ermöglicht, zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Gewinnen zu unterscheiden, je nach Art des Spiels und Herkunft des Gewinns.

1.2 Geschäftssitz Der Veranstalterin Im Ausland

Gewinne aus Lotterien, Glücks- und Geschicklichkeitsspielen, die im Ausland durchgeführt werden, fallen unter spezielle Regelungen. Hierbei ist der Geschäftssitz der veranstaltenden Institution entscheidend für die steuerliche Bewertung. Im Ausland erzielte Gewinne unterliegen den gleichen steuerlichen Bedingungen wie inländische Gewinne, sofern der Geschäftssitz der Veranstalterin nicht in der Schweiz liegt.

1.3 Gewerbsmässige Spieler Und Spielerinnen

Gewinne aus gewerbsmäßigem Pokerspielen oder anderen gewerbsmäßigen Spielen sind vollständig steuerpflichtig. Diese Gewinne zählen als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und müssen in der Steuererklärung in vollem Umfang angegeben werden. Der steuerliche Ansatz unterscheidet sich hier von Freizeitspielern, da gewerbsmäßige Spieler eine fortlaufende Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben.

1.4 Deklaration Der Gewinne

Alle Gewinne aus Lotterien, Glücks- und Geschicklichkeitsspielen sowie die steuerfreien Gewinne müssen ordnungsgemäß in der Steuererklärung deklariert werden. Eine korrekte Deklaration ist notwendig, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Missverständnisse mit der Steuerbehörde zu vermeiden.

1.5 Abzug Von Einsatzkosten

Auf die einzelnen steuerbaren Gewinne können 5% als Pauschalabzug für die Einsatzkosten geltend gemacht werden. Der maximal zulässige Abzugsbetrag beläuft sich auf CHF 5’300 ab der Steuerperiode 2024, CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023, etc. Dieser Abzug erleichtert es den Spielern, ihre tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an Geldspielen steuerlich zu berücksichtigen.

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1.6 Verrechnungssteuer

Wurde von einem Geldspielgewinn Verrechnungssteuer abgezogen, wird dieser Steuerbetrag zurückerstattet, sofern der Gewinner oder die Gewinnerin den Geldspielgewinn ordnungsgemäß in der Steuererklärung deklariert. Dies stellt sicher, dass die Verrechnungssteuer nicht als zusätzliche Belastung für den Gewinner verbleibt.

2. Bis Steuerperiode 2018

Bis zur Steuerperiode 2018 wurden Lotteriegewinne über CHF 1’000 in die ordentliche Veranlagung miteinbezogen und zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert. Diese Vorgehensweise bedeutete, dass größere Gewinne aus Lotterien als Teil des Gesamteinkommens angesehen und entsprechend besteuert wurden. Diese Regelung wurde jedoch ab 2019 überarbeitet, um die steuerliche Behandlung zu präzisieren und den steuerlichen Aufwand für die Gewinner zu minimieren.

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